Wenn sich bei der Anmeldung zur Grundschule Hinweise ergeben, dass das Kind nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und somit eine erfolgreiche Mitarbeit in der Schule erheblich gefährdet ist, wird eine Sprachstandsfeststellung nach einem standardisierten Verfahren durchgeführt (Weitere Informationen zu Sprachstandsfeststellungen mit Hinweisen auf verpflichtende vorschulische Sprachfördermaßnahmen).
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