Für das Schuljahr 2006/2007 gibt es keine Änderungen für das Einschulungsalter. Es gilt weiterhin die Regelung, dass für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres die Schulpflicht (§ 35 Schulgesetz) beginnt. Eine vorzeitige Einschulung ist auf Antrag der Eltern darüber hinaus auch für Kinder möglich, die ihr sechstes Lebensjahr später vollenden.